Alle Maßnahmen eines Kreditgebers, das eigene Risiko bei der Vergabe eines Kredites so gering wie möglich zu halten, sich selbst gegen Verluste zu schützen, nennt man Kreditsicherung. Die Sicherung erfolgt in aller Regel auf Grundlage einer beiderseitigen Vereinbarung (Sicherstellungsvertrag), bei dem die Gesetzgebung Formerfordernisse vorschreibt. Man unterscheidet zwischen Personal- und Realsicherheiten.
Darüber hinaus unterscheidet man je nach Bestand der Sicherheit weiterhin
akzessorische Sicherheit
Die Sicherheit besteht nur solange, wie der Kreditgeber offene Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer hat. Ist der Kredit zurückgezahlt, entfällt die Forderung, so erlischt die Sicherheit.
Beispiele: Verpfändung, Hypothek oder Bürgschaft
fiduziarische (abstrakte) Sicherheiten
Die Sicherheiten bleiben auch nach vollständigem Wegfall der Forderung bestehen Bei einer erneuten Aufnahme eines Kredites, können die bestehenden Sicherheiten somit noch einmal genutzt werden.
Beispiele: Grundschuld, Garantie, Sicherungsübereignung
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