Eigentumsvorbehalt

Unter Eigentum versteht man den Besitz einer beweglichen Sache oder eines Gutes. Bis zur vollständigen Bezahlung einer Sache verbleibt der Verkäufer der Eigentümer. Man unterscheidet drei unterschiedliche Formen. einfachen Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) Der Verkäufer erhält die Möglichkeit bei Zahlungsverzug seitens des Käufers, seinen Rücktritt zu erklären und die Herausgabe der Sache zu fordern. Hierzu…