typische und atypische stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist eine vertragliche Vereinigung zwischen einem Geschäftsinhaber (Kaufmann) und einem Kapitalgeber. Die Einlage des Kapitalgebers geht in das Vermögen des Geschäftsinhabers über. Beide können natürliche oder juristische Personen oder auch eine OHG oder KG sein. Der stille Gesellschafter, also der Kapitalgeber, tritt i. d. R. nicht auf. Man unterscheidet zwei Formen der…