Akzessorische und fiduziarische Kreditsicherheiten

Alle Maßnahmen eines Kreditgebers, das eigene Risiko bei der Vergabe eines Kredites so gering wie möglich zu halten, sich selbst gegen Verluste zu schützen, nennt man Kreditsicherung. Die Sicherung erfolgt in aller Regel auf Grundlage einer beiderseitigen Vereinbarung (Sicherstellungsvertrag), bei dem die Gesetzgebung Formerfordernisse vorschreibt. Man unterscheidet zwischen Personal- und Realsicherheiten. Darüber hinaus unterscheidet man…