Akzessorische und fiduziarische Kreditsicherheiten

Alle Maßnahmen eines Kreditgebers, das eigene Risiko bei der Vergabe eines Kredites so gering wie möglich zu halten, sich selbst gegen Verluste zu schützen, nennt man Kreditsicherung. Die Sicherung erfolgt in aller Regel auf Grundlage einer beiderseitigen Vereinbarung (Sicherstellungsvertrag), bei dem die Gesetzgebung Formerfordernisse vorschreibt. Man unterscheidet zwischen Personal- und Realsicherheiten.

Darüber hinaus unterscheidet man je nach Bestand der Sicherheit weiterhin

akzessorische Sicherheit

Die Sicherheit besteht nur solange, wie der Kreditgeber offene Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer hat. Ist der Kredit zurückgezahlt, entfällt die Forderung, so erlischt die Sicherheit.

Beispiele: Verpfändung, Hypothek oder Bürgschaft

fiduziarische (abstrakte) Sicherheiten

Die Sicherheiten bleiben auch nach vollständigem Wegfall der Forderung bestehen Bei einer erneuten Aufnahme eines Kredites, können die bestehenden Sicherheiten somit noch einmal genutzt werden.

Beispiele:  Grundschuld, Garantie, Sicherungsübereignung

 

Titelbild: designerspics.com

Von Alexander

Das Projekt derFernstudent.de ist für mich gleichermaßen Dokumentation und Erfahrungsbericht. Als Erfahrungsbericht für mein Fernstudium gestartet, dient es nun als Plattform, um mein Hobby und Wissen zu teilen. Ergänzt wird die Seite durch den YouTube Kanal

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