Eigentumsvorbehalt

Unter Eigentum versteht man den Besitz einer beweglichen Sache oder eines Gutes. Bis zur vollständigen Bezahlung einer Sache verbleibt der Verkäufer der Eigentümer. Man unterscheidet drei unterschiedliche Formen.

einfachen Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB)

Der Verkäufer erhält die Möglichkeit bei Zahlungsverzug seitens des Käufers, seinen Rücktritt zu erklären und die Herausgabe der Sache zu fordern.

Hierzu sind noch drei Einschränkungen anzumerken. Die Sache geht vom Verkäufer über auf:

  • den Käufer, wenn er die Sache verarbeitet oder mit etwas anderem verbunden hat (§ 950, § 947 Abs. 2 BGB)
  • den Eigentümer eines Grundstückes, dessen Bestandteil die Sache ist (Samen wird zur Pflanze) (§ 946 §§ 94 BGB)
  • den Dritterwerber wenn er gutgläublig war ( „(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist„)

 

[quote align=“center“ color=“#666666″]

Die Fernstudent OHG verkauft der Firma Unzuverlässig Waren im Wert von 10.000 €.  Auch nach ordentlichem Mahnungslauf werden einzelne Waren nicht bezahlt. Da die betroffenen Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, können diese zurückgeholt werden.

[/quote]

 

erweiterten Eigentumsvorbehalt

Der erweiterte Eigentumsvorbehalt wird auch als Kontokorrentvorbehalt bezeichnet. Er bezieht sich nicht auf die gelieferte Sache sowie die dazugehörige offene Rechnung, sondern auf alle Verkäufe. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn alle offenen Rechnungen des Lieferanten vollständig bezahlt sind.

[quote align=“center“ color=“#666666″]

Die Waren der Fernstuden OHG wurden unter einem erweiterten Eigentumsvorbehalt geliefert, daher können alle Waren zurückgeholt werden.

Hinweis: ein Konzernvorbehalt (bezogen auf alle Forderungen von Lieferanten aus einem Konzern) ist nicht mehr zulässig.

[/quote]

verlängerten Eigentumsvorbehalt

Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt wird der Vorbehalt nicht nur auf die gelieferte Sache selbst, sondern auch auf das darauf entstandene Produkt „verlängert“. Dies greift auch bei einem Weiterverkauf.

[quote align=“center“ color=“#666666″]

Liefert die Fernstudenten OHG der Firma Unzuverlässig unter einem verlängerten Eigentumsvorbehalt Holz, welches zu Stühlen verarbeitet und an Kunden verkauft wird, so stehen diese Forderungen ebenfalls als Sicherheit der Fernstudenten OHG zur Verfügung, bis die offene Rechnung der Firma Unzuverlässig bezahlt wurde.

[/quote]

Von Alexander

Das Projekt derFernstudent.de ist für mich gleichermaßen Dokumentation und Erfahrungsbericht. Als Erfahrungsbericht für mein Fernstudium gestartet, dient es nun als Plattform, um mein Hobby und Wissen zu teilen. Ergänzt wird die Seite durch den YouTube Kanal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.